AGB

Allgemeine Geschäfts­bedingungen

  1. Geltungsbereich
    1. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind integrierter Bestandteil des Auftragsverhältnisses zwischen dem Vertragspartner von Thomas Oehrli (nachfolgend: Kunde) und Thomas Oehrli.
    2. Die AGB sind ebenfalls Bestandteil der Angebote von Thomas Oehrli, sofern keine speziellen Vereinbarungen getroffen wurden. Die hier genannten Bestimmungen gelten für sämtliche von Thomas Oehrli angebotenen Dienstleistungen und Produkte (nachfolgend: Werke).
    3. Änderungen und Ergänzungen zu vertraglichen Vereinbarungen sowie zu den vorliegenden AGB bedürfen der schriftlichen Form. Die AGB des Kunden werden nur dann Bestandteil, wenn Thomas Oehrli dem schriftlich zugestimmt hat.
    4. Falls für ein Angebot von Thomas Oehrli andere Vereinbarungen als die AGB gelten sollen, so wird dies im Angebot kommuniziert.

  2. Vertragsabschluss und Vertragsdauer
    1. Mit Akzeptieren der Offerte durch den Kunden gilt der Auftrag als erteilt.
    2. Wird der erteilte Auftrag durch den Kunden reduziert oder annulliert, hat Thomas Oehrli Anspruch auf das Honorär gemäss Ziffer 5 (pro rata temporis). Darüber hinaus hat der Kunde von Thomas Oehrli bei Rücktritt folgende Leistungen zu erbringen:
    3. Unkosten und Vorleistungen gegenüber Dritten.
    4. Wiedergutmachung für alle sich aus der Reduktion, resp. Annullation ergebenden Schäden. Zudem darf Thomas Oehrli die geleistete Arbeit bei Annullation anderweitig verwenden.
    5. Verletzt der Kunde die Vereinbarung des Auftrags trotz Abmahnung, kann Thomas Oehrli den Auftrag frist- und entschädigungslos auflösen; dies gilt insbesondere für den Fall, dass der Kunde die Zahlungsbedingungen nicht vertragsgemäss einhält.

  3. Rechte und Pflichten des Kunden
    1. Der Kunde darf ohne Zustimmung von Thomas Oehrli keine Änderungen an den durch Thomas Oehrli hergestellten Werken vornehmen.
    2. Bei Bearbeitungen, Anpassungen oder Umgestaltungen von Werken Dritter darf Thomas Oehrli ohne ausdrücklichen Hinweis des Kunden davon ausgehen, dass die Berechtigung des Kunden an deren Verwendung vorliegt und dementsprechend keine Rechte Dritter verletzt werden. Sollte dies nicht der Fall sein, verpflichtet sich der Kunde, Thomas Oehrli diesbezüglich schadlos zu halten.
    3. Der Kunde stellt Thomas Oehrli die für die Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen erforderlichen Mittel, insbesondere Unterlagen und personelle Ressourcen zur Verfügung.
    4. Der Kunde darf seine Rechte und Pflichten aus dem Auftrag mit Thomas Oehrli nur mit vorgängiger Genehmigung von Thomas Oehrli an Dritte übertragen.

  4. Rechte und Pflichten von Thomas Oehrli
    1. Thomas Oehrli verpflichtet sich, den ihm übertragenen Auftrag sorgfältig, gewissenhaft, termingerecht und verantwortungsbewusst zu erledigen. Es gelten für die geschuldete Sorgfalt die Regeln des Auftrages gemäss Art 394 ff. Obligationenrecht (OR).
    2. Thomas Oehrli verpflichtet sich, die ihm anvertrauten oder die für den Auftraggeber erarbeiteten Informationen vertraulich zu behandeln.
    3. Thomas Oehrli ist berechtigt, seine Urheberschaft an den von ihm hergestellten Werken in einer von ihm festgelegten und vom Kunden akzeptierten Form zu bezeichnen.
    4. Der Kunde hat Datenträger, die er Thomas Oehrli zur Auftragserfüllung zustellt, mit seinem Namen und seiner Anschrift zu versehen. Von allen an Thomas Oehrli übergebenen Daten hat der Kunde vor der Übergabe an Thomas Oehrli Sicherheitskopien anzufertigen.
    5. Jegliches Material, das der Kunde an Thomas Oehrli zur Bearbeitung und Verarbeitung liefert, ist Thomas Oehrli frei Haus zu liefern.
    6. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm vor der Endfertigung des Auftrages zugestellten Kontroll- und Prüfdokumente wie Andrucke, Proofs, Dateien oder Videos von Thomas Oehrli auf Fehler zu prüfen und diese mit dem „Gut zur Produktion“ und allfälligen Korrekturanweisungen zu versehen und innerhalb der vereinbarten Frist zu retournieren. Thomas Oehrli haftet nicht für vom Kunden übersehene Fehler. Von telefonisch aufgegebenen Korrekturen kann keine Rechtswirkung abgeleitet werden. Wir vereinbarungsgemäss auf Kontroll- und Prüfdokumente verzichtet, so trägt der Auftraggeber das volle Risiko.
    7. Thomas Oehrli hat Fehler in Webseiten, die innerhalb von 14 Tagen nach Fertigstellung auftreten und auf Programmierung zurückzuführen sind, zu beheben. Vom Kunden verursachte Fehler sowie zusätzliche Funktionen, die in der Offerte nicht enthalten sind oder inhaltliche zusätzliche Änderungen im Projekt sind nicht inbegriffen.
    8. Thomas Oehrli ist im Rahmen des Auftrages berechtigt, für Entwurfsarbeiten sowie zur Umsetzung und Reproduktion des Auftrages, Dritte beizuziehen.
    9. Thomas Oehrli verpflichtet sich, Auftragsunterlagen, Reinzeichnungen etc. für die Dauer eines Jahres nach Fertigstellung resp. Ablieferung aufzubewahren. Darüber hinaus ist er ohne anderslautende Vereinbarung mit dem Kunden von einer längeren Aufbewahrungsfrist befreit. Sollen die Werke länger durch Thomas Oehrli aufbewahrt werden, so ist dies schriftlich zu vereinbaren.
    10. Die Originalvorlagen (z.B. Reinzeichnungen, elektronische Daten, Illustrationen, Entwürfe, Rohdaten) verbleiben im Eigentum von Thomas Oehrli und werden dem Kunden für die vertragliche Nutzung nur zur Verfügung gestellt. Die Originalvorlagen sind, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, Thomas Oehrli nach Beendigung der vertraglichen Nutzung zurück zu geben.

  5. Honorar
    1. Sind keine Pauschalbeträge vereinbart worden, so richtet sich das Honorar von Thomas Oehrli nach dem effektiven Zeitaufwand und ist mit dem definierten Stundensatz von Thomas Oehrli zu entschädigen.
    2. Wurde kein Pauschalbetrag vereinbart, sind Abweichungen von 10% des offerierten Betrags vorbehalten. Thomas Oehrli warnt frühzeitig vor einer Überschreitung der Offerte von mehr als 10%, falls diese absehbar ist.
    3. Notwendiger Mehraufwand aufgrund geänderter Vorgaben oder zu spät gelieferten Daten des Kunden, wird diesem durch Thomas Oehrli so schnell wie möglich bekannt gegeben und auf Wunsch des Kunden gesondert ausgewiesen.
    4. Die Bestimmungen zum Honorar gelten für alle Angebote von Thomas Oehrli, sofern kein anderer Stundensatz oder Pauschale vereinbart wurde.
    5. Preise für Präsentationen werden vor Arbeitsbeginn vereinbart. Sollte dies nicht separat vereinbart worden sein, so gelten die obgenannten Honorarsätze.
    6. Bei einer allfälligen Zweit- oder Mehrnutzung des Werkes hat der Kunde, sofern nichts anderes vereinbart wurde, Zuschläge zum Grundhonorar zu entrichten, die mit Thomas Oehrli im Vorfeld zu vereinbaren sind.
    7. Honorarzuschläge für spezielle Systemlösungen, typografische und layoutmässige Gesamtsysteme, Serienwerke oder Prinzipien, die im Sinne von Richtlinien immer wieder oder für eine Serie von Verwendungen genutzt werden können, sind individuell zu vereinbaren.
    8. Nachträgliche Änderungen am Werk sind in den offerierten Preisen nicht enthalten und werden nach aufgewendeter Zeit zusätzlich mit in Ziffer 5.1 verwiesenen Stundensatz berechnet.
    9. Rechnungen, die nicht innert 10 Tagen beanstandet werden, gelten als genehmigt. Thomas Oehrli wie auch der Kunde verpflichten sich bei beanstandeten Forderungen zur Beurteilung der Honorarstreitigkeiten einen unabhängigen und fachkompetenten Preisrat beizuziehen.

  6. Zahlungsbedingungen
    1. Nach Beendigung einer der folgend genannten Arbeitsphasen kann Thomas Oehrli jeweils Rechnung stellen.
      1. Phase 1: Idee, Planung und Konzept
      2. Phase 2: Umsetzung und Ausarbeitung
      3. Phase 3: Veröffentlichung und Überwachung
    2. Die Rechnung ist, falls nicht anders vereinbart wurde, innert 10 Tagen nach Erhalt ohne Abzüge zu bezahlen. Diese Regelung gilt lediglich bei einem Auftragsvolumen über CHF 10'000.00. Ansonsten erfolgt die Rechnungsstellung am Ende des Auftrags und ist innert 30 Tagen ohne Abzüge zu begleichen.
    3. Bei grossen Aufträgen mit hohem Zeitaufwand hat Thomas Oehrli Anspruch auf entsprechende Akontozahlungen.
    4. Der Kunde darf Schulden gegenüber Thomas Oehrli nicht ohne deren Zustimmung mit eigenen Forderungen verrechnen.
    5. Zahlungen haben per Überweisung auf ein von Thomas Oehrli anzugebendes Konto in der Schweiz zu erfolgen. Insbesondere werden keine Zahlungen mit Schecks oder Wechseln akzeptiert.
    6. Verzugszins kann verrechnet werden, alsbald der Kunde eine schriftliche Mahnung, auch auf elektronischem Wege (E-Mail), erhalten hat.
    7. Haben die Parteien keine besondere Vereinbarung über die Höhe des Verzugszinssatzes getroffen, beträgt er grundsätzlich 5%, auch wenn die vertragsmässigen Zinse tiefer sind (OR 104 I)

  7. Haftung
    1. Thomas Oehrli verpflichtet sich zur sorgfältigen Erbringung der vertraglichen Leistungen.
    2. Werden die von Thomas Oehrli hergestellten Werke nicht innert 7 Tagen ab Abgabe an den Kunden bemängelt, so gelten sie als einwandfrei genehmigt.
    3. Thomas Oehrli haftet nicht für leichte und mittlere Fahrlässigkeit. Die Haftung durch Thomas Oehrli ist für indirekte Schäden und Folgeschäden (insbesondere entgangener Gewinne) sowie für Leistungen von beigezogenen Dritten ausgeschlossen. Bei Verschulden beigezogener Dritter werden die Gewährleistungsansprüche von Thomas Oehrli gegenüber diesen an den Kunden abgetreten.
    4. Thomas Oehrli ist nicht haftbar bei einer Verletzung der Mitwirkungspflichten des Kunden oder bei Unterbrechung oder sonstiger Unmöglichkeit der Erfüllung ihrer Vertragspflichten, sofern Thomas Oehrli kein Verschulden trifft.
    5. Der Kunde haftet für Vertragsverletzungen von seiner Seite, wenn er nicht beweisen kann, dass ihn kein Verschulden trifft.
    6. Kann eine der Parteien trotz aller Sorgfalt aufgrund von höherer Gewalt wie Naturereignissen, kriegerischen Ereignissen, Streik oder unvorhergesehenen behördlichen Restriktionen ihren vertraglichen Pflichten nicht nachkommen, wird die Vertragserfüllung oder der Termin der Vertragserfüllung dem eintretenden Ereignis entsprechend hinausgeschoben.
    7. Für Rechtsmängel des Werkes haftet Thomas Oehrli nur insoweit, als sie die vertragsgemässe Verwendung des Werkes stören oder vereiteln.
    8. Wird ein versteckter Mangel nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Entdeckung Thomas Oehrli angezeigt, entfallen die Gewährleistungsansprüche.
    9. Branchenübliche Abweichungen in Ausführung und Material, insbesondere Schnittgenauigkeit, Tonwert, Passgenauigkeit und Qualität bleiben vorbehalten. Auch für Probleme, die in Zusammenhang mit Internetverbindung oder Serverleistungen entstehen, haftet Thomas Oehrli nicht.

  8. Rechte
    1. Urheberrechte
      Die Urheberrechte der durch Thomas Oehrli geschaffenen Werke (inkl. Konzepte, Skizzen, Entwürfe und Rohmaterial) verbleiben bei Thomas Oehrli. Die sich aus dem Bundesgesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte vom 9. Oktober 1992 ergebenden Rechte können ausschliesslich durch Thomas Oehrli ausgeübt werden.
    2. Nutzungsrechte
      Der Umfang der erlaubten Nutzung des Kunden an den durch Thomas Oehrli geschaffenen Werken richten sich nach dem zwischen dem Kunden und Thomas Oehrli abgeschlossenen Auftrag. Die von Thomas Oehrli geschaffenen Werke dürfen ausschliesslich im Rahmen der im Auftrag vereinbarten Nutzung verwendet werden.
    3. Wenn nichts Anderes vereinbart wurde, bezieht sich die inhaltliche, zeitliche und geografische Nutzung der durch Thomas Oehrli geschaffenen Werke durch den Kunden ausschliesslich auf die durch den Auftrag definierte einmalige Nutzung.
    4. Für jede weitere, ausserhalb des Auftrages liegende Nutzung hat der Kunde die Erlaubnis von Thomas Oehrli einzuholen und entsprechend der Honorarvereinbarungen zu entgelten.
    5. Offene Daten bleiben im Besitz von Thomas Oehrli. Thomas Oehrli ist niemals verpflichtet, offene Produktionsdaten an den Kunden herauszugeben. Diese Rohdaten sind urhebergeschütztes Eigentum der Agentur und enthalten empfindliche Informationen, Herangehensweisen und Quellcodes, die nicht für Marktbegleiter bestimmt sind.

  9. Übrige Bestimmungen
    1. Gerichtsstand ist Bern
    2. Teilungültigkeit
      Die Ungültigkeit oder Unwirksamkeit einer oder mehrerer dieser vorstehenden Bedingungen berühren die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die Ungültigkeit oder unwirksame Bedingung ist vielmehr dann in einer Weise zu ergänzen oder durch eine entsprechende Regelung zu ersetzen, die dem mit ihr verfolgten Zweck in gesetzlich zulässiger Weise möglichst nahe kommt.
    3. Anwendbares Recht
      Für das Auftragsverhältnis zwischen Thomas Oehrli und dem Kunden ist einzig Schweizerisches Recht anwendbar. Soweit die allgemeinen Geschäftsbedingungen oder die speziellen Vereinbarungen in der Auftragserteilung nichts Abweichendes regeln, so gelten die Bestimmungen des Schweizerischen OR. Es sind die Bestimmungen des einfachen Auftrags gemäss Art. 394 ff. OR anwendbar.